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Teilnahmebedingungen

§ 1 Anmeldung

(1)   Die Anmeldung ist ausschließlich online über das Onlineanmeldeformular oder schriftlich per Post unter Verwendung des Anmeldeformulars möglich. Telefonisch ist keine Anmeldung möglich. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt.

(2)   Die Anmeldung wird nur wirksam, wenn sie

a.       vor Anmeldeschluss erfolgt,

b.      alle mit * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind,

c.       unddie in der Ausschreibung genannten Nachweise in digitaler Form an die in der Anmeldebestätigung genannten E-Mailadresse gesendet oder als Kopie der Anmeldung per Post beigefügt sind.

(3)   Die schriftliche Anmeldung per Post ist zu richten an

DLRG Ortsgruppe Anderten e.V.

c./o. Florian Wesemeier

Am Eschenacker 29

30966 Hemmungen / OT Hiddestorf

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1)   Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen gebunden.

(2)   Die Teilnahme ist Personen vorbehalten, die das in der Ausschreibung genannte Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

§ 3 Zu-/Absage von Lehrgangsplätzen

Pro in der Ausschreibung genannten Gliederung können bei Verfügbarkeit maximal 4 Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem identischen Lehrgang zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über 4 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

§ 4 Teilnehmerbeitrag

(1)   Der Teilnehmerbeitrag ist erst nach Erhalt der Lehrgangseinladung unter Angabe des Namens des/der Teilnehmers/in und der Lehrgangsnummer auf das Konto der DLRG Anderten e.V. bei der Volksbank Hannover zu überweisen.

IBAN: DE15 2519 0001 0397 2054 00

BIC: VOHA DE 2H

Verwendungszweck: Vor- und Nachname des/der Teilnehmers/in + Lehrgangsnummer

(2)   Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt sein.

§ 5 Rücktritt von der Anmeldung und Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

(1)   Tritt der/die Teilnehmer/in durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet bei Rücktritt

·         bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder

·         mit Vorlage eines ärztlichen Attests oder

·         bei Nachbesetzung des Lehrgangsplatzes durch die Ortsgruppe Anderten e.V.

(2)   Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 10 € berechnet.

(3)   Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 10 € berechnet.

(4)   Der Rücktritt ist per E-Mail an lehrgaenge@anderten.dlrg.de oder an die unter § 1 Absatz 3 genannte Adresse zu richten. Maßgebend ist der Zugang bei den eben genannten Adressen.

§ 6 Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, aus einem sachlichen Grund Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Als sachlicher Grund gelten unter anderem Krankheit des Dozenten, Kollision mit beruflichen Verpflichtungen, familiärer Notfall, Einsatzalarmierung oder Wetterbedingungen, bei denen eine sichere Lehrgangsteilnahme nicht gewährleistet werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr besteht nur, wenn der Lehrgang ersatzlos entfällt oder angebotene Ersatztermine nicht wahrgenommen werden können. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

§7 Fahrt- und Übernachtungskosten

Es besteht kein Anspruch auf Übernahme von Fahrt- oder Übernachtungskosten.

§ 8 Fotofreigabe

(1)   Wir weisen alle Teilnehmer/innen darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

(2)   Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §§ 22, 23 KunstUrhG notwendig ist.

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