Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Anderten e.V. findest du hier .
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Wir freuen uns über das Interesse an der Mitgliedschaft in unserer DLRG-Ortsgruppe und möchten an dieser Stelle einige Informationen zur Mitgliedschaft bei uns anbieten.
Egal, ob passives oder aktives Mitglied (z.B. im Rettungswachdienst): Jeder Beitrag hilft, uns zu unterstützen und unsere Ziele zu verwirklichen – Unterschiede im Beitrag gibt es daher auch nicht:
Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre | 35 € |
Erwachsene | 45 € |
Familien | 90 € |
Die Familienmitgliedschaft umfasst bis zu zwei Erwachsene und zur Familie gehörende Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener. Gleiches gilt entsprechend für jugendliche Einzelmitglieder.
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres fällig; eine anteilige Zahlung oder Rückerstattung ist nicht möglich - es ist stets der gesamte Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.
Per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung):
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich Mitte März eingezogen; für Neumitglieder findet der erste Einzug im Eintrittsjahr i.d.R. im November/Dezember statt - Sie erhalten natürlich vorab die gewohnte SEPA-Vorabanzeige.
Für Mitglieder, die bislang keine Einzugsermächtigung erteilt haben, besteht die Möglichkeit der nachträglichen Anmeldung zum Lastschriftverfahren / Erteilung der Einzugsermächtigung - dies erfolgt über ein Formular per Post.
Mit der Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag wird die Satzung der Ortsgruppe Anderten anerkannt; diese kann hier heruntergeladen werden.
Der Aufnahmeantrag steht zum Download und Ausdrucken zur Verfügung; er kann dann ausgefüllt und unterschrieben bequem an der Kasse abgegeben oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
DLRG Ortsgruppe Anderten e.V.
Am Eschenacker 29
30966 Hemmingen / OT Hiddestorf
Was Sie als Mitglied leisten müssen (Mitgliedsbeitrag, Anerkennung der Satzung), wurde oben bereits dargestellt. Was aber können Sie als Gegenleistung erwarten?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils mit Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres ohne Angabe von Gründen möglich; die schriftliche Form ist vonnöten (bspw. auch per E-Mail, an der Kasse zur Niederschrift).
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